Regelungen zu Konformitätsaussagen
in Prüfberichten

Auf Kundenwunsch kann zu Prüfergebnissen eine Konformitätsaussage erfolgen. Um diese treffen zu können, bedarf es einer Entscheidungsregel, die beschreibt, wie die Messunsicherheit berücksichtigt wird.

Sind die Entscheidungskriterien weder in der Norm/Spezifikation noch durch den Kunden vorgegeben, wird die Entscheidungsregel des fem angewandt:

Geteiltes Risiko (Shared Risk)
Die Bewertung erfolgt ohne Berücksichtigung der Messunsicherheit.

Bestanden
Alle Werte liegen innerhalb oder auf den geforderten Grenzen

Nicht bestanden
Mindestens ein Wert liegt außerhalb der geforderten Grenzen

Konformitätsaussagen – Häufige Fragen

Hier finden Sie präzise Antworten zu unseren Prüfberichten und der Anwendung der Entscheidungsregel ‚Geteiltes Risiko‘.

Wie behandelt fem-SMS Messunsicherheiten?

Wir berücksichtigen Messunsicherheiten systematisch, um verlässliche Konformitätsaussagen zu gewährleisten.

Welche Entscheidungsregel wendet fem-SMS an?

Die ‚Geteiltes Risiko‘-Regel wird angewandt, um ausgewogene Prüfentscheidungen zu treffen.

Wie verbessert fem-SMS die Prüfbericht-Transparenz?

Durch klare Konformitätsaussagen und nachvollziehbare Entscheidungsverfahren.

Warum ist die Regelung bei fem-SMS wichtig?

Sie sichert die Qualität und Zuverlässigkeit unserer Prüfleistungen.

Kontaktieren Sie fem-SMS für professionelle Beratung.

Lernen Sie die präzisen Verfahren und Normen kennen, die fem-SMS bei Konformitätsaussagen anwendet.