Entscheidungsregel

Klare Regeln für klare Aussagen.

Auf Ihren Wunsch bewerten wir, ob ein Prüfergebnis die Anforderung erfüllt. Weil jeder Messwert eine Messunsicherheit hat, braucht eine solche Konformitätsaussage eine feste Entscheidungsregel. Hier sehen Sie, welche wir anwenden.

Welche Regel gilt?

  1. Ihre VorgabeLegen Sie eine Entscheidungsregel fest, gilt diese.
  2. Norm oder SpezifikationGibt die Norm oder Liefervorschrift eine Regel vor, wenden wir sie an.
  3. Unsere RegelFehlt beides, gilt die Entscheidungsregel der fem‑SMS GmbH.

Entscheidungsregel der fem‑SMS GmbH

Geteiltes Risiko (Shared Risk)

Einfache Akzeptanz nach ILAC‑G8:09/2019, Abschnitt 4.2.1: Der Messwert wird direkt mit der Grenze verglichen, ohne Schutzband für die Messunsicherheit. Der Name „geteiltes Risiko“ bezieht sich auf Hersteller und Abnehmer des geprüften Produkts. Bei Werten nahe einer Grenze kann eine Aussage aufgrund der Messunsicherheit in beide Richtungen falsch sein.

Bestanden

Alle Werte liegen innerhalb der geforderten Grenzen oder genau auf ihnen.

Nicht bestanden

Mindestens ein Wert liegt außerhalb der geforderten Grenzen.

Gut zu wissen

  • Ohne abweichende Vereinbarung gilt die oben beschriebene Regel.
  • Im Prüfbericht geben wir an, welche Entscheidungsregel angewandt wurde.
  • Brauchen Sie mehr Sicherheit, etwa für eine Freigabe, vereinbaren wir gern eine Regel mit Schutzband.
  • Konformitätsaussagen beziehen sich ausschließlich auf die geprüften Proben. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Fragen zur Bewertung?

Wir erklären Ihnen gern, was ein Ergebnis für Ihr Bauteil bedeutet.

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